Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stachowiak & Tietge GmbH, Rosenweg 38, 21465 Reinbek
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Stachowiak & Tietge GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme, Reparatur, Wartung oder Instandhaltung von Heizungs-, Sanitär-, Klima- und/oder Wärmepumpenanlagen sowie damit verbundene Leistungen.
(2) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Regelungen, die nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind entsprechend gekennzeichnet.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers unterzeichnet zurücksendet oder die Annahme in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt. Bei Notdiensteinsätzen kommt der Vertrag auch durch mündliche Beauftragung vor Ort zustande.
(2) Geschuldet sind die im Angebot beschriebenen und beauftragten Leistungen. Die Kalkulation beruht auf dem bei Angebotserstellung erkennbaren Zustand der vorhandenen Installation (Rohrleitungen, Elektrik, Statik) und der Annahme, dass diese für die beauftragten Leistungen ohne Anpassungen genutzt werden kann.
(3) Stellt sich während der Ausführung heraus, dass vorhandene Leitungen oder Bauteile schadhaft oder nicht kompatibel sind, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich. Erforderliche Zusatzleistungen werden nur nach Zustimmung des Auftraggebers ausgeführt und nach Zeitaufwand und Material gesondert abgerechnet. Unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwendung unmittelbarer Gefahren oder Schäden darf der Auftragnehmer auch ohne vorherige Zustimmung durchführen; er informiert den Auftraggeber hierüber unverzüglich.
(4) Ist ein im Angebot genanntes Produkt oder Material zum Zeitpunkt der Ausführung nicht lieferbar, darf der Auftragnehmer ein mindestens gleichwertiges Produkt einsetzen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist und keine Mehrkosten für ihn entstehen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vor dem Einbau. Der Auftraggeber kann dem Wechsel aus wichtigem Grund widersprechen.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Gegenüber Verbrauchern sind die im Angebot genannten Preise Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Schlussrechnung nach Abnahme der Leistungen und Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
(3) Der Auftragnehmer kann Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und vertragsgemäßen Leistungen verlangen (§ 632a BGB). Hierzu zählen auch die für das Bauvorhaben angelieferten Anlagenkomponenten und Materialien (z. B. Wärmepumpe, Wärmeerzeuger, Speicher), wenn dem Auftraggeber nach seiner Wahl Eigentum an diesen übertragen oder entsprechende Sicherheit geleistet wird. Eine erste Abschlagsrechnung erfolgt in der Regel mit Anlieferung der Hauptkomponenten in Höhe von bis zu 40 % der Auftragssumme. Gegenüber Verbrauchern werden Abschlagsrechnungen erst nach Ablauf oder Erlöschen der Widerrufsfrist gestellt. Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang fällig.
(4) Handelt es sich um einen Verbraucherbauvertrag im Sinne des § 650i BGB, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorgaben des § 650m BGB.
§ 4 Ausführungstermine
(1) Im Angebot genannte Liefer- und Ausführungstermine verlängern sich um die Dauer von Behinderungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere Streik, höhere Gewalt oder von ihm nicht verschuldete Lieferengpässe seiner Zulieferer, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
(2) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über solche Behinderungen und deren voraussichtliche Dauer.
(3) Für die Haftung bei Verzug gilt § 9.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Waren und Materialien (z. B. Heizkörper, Wärmeerzeuger, Regelungen, Rohrmaterial) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch den Einbau wesentlicher Bestandteil des Gebäudes oder Grundstücks geworden sind.
(2) Nur gegenüber Unternehmern: Der Auftraggeber darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsendbetrags der Vorbehaltsware an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Montageort zum vereinbarten Termin zugänglich ist und die baulichen Voraussetzungen (z. B. Stromanschluss, tragfähiger Untergrund) erfüllt sind. Strom und Wasser für die Ausführung stellt der Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung.
(2) Erforderliche behördliche oder sonstige Abnahmen und Genehmigungen (z. B. durch den Bezirksschornsteinfeger oder den Netzbetreiber) veranlasst der Auftraggeber, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Deren Kosten sind im Angebot nur enthalten, wenn sie dort gesondert ausgewiesen sind.
§ 7 Abnahme
(1) Der Auftragnehmer zeigt dem Auftraggeber die Fertigstellung der Leistungen an. Die Abnahme erfolgt durch gemeinsame Begehung und Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls.
(2) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
(3) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Auftraggeber Verbraucher, tritt diese Wirkung nur ein, wenn der Auftragnehmer ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat.
§ 8 Mängelansprüche
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelansprüche und Verjährungsfristen. Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung; der Auftragnehmer kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen.
(2) Bestandsanlagen
Der Auftragnehmer prüft die vorhandene Installation im Rahmen der für die beauftragte Leistung fachlich gebotenen Prüfung. Eine Untersuchung der gesamten Bestandsanlage auf verdeckte Mängel, Korrosionsschäden oder Materialermüdung ist nur geschuldet, wenn sie gesondert beauftragt wurde.
Erkennt der Auftragnehmer Risiken aus dem Zustand der Bestandsanlage, etwa für Undichtigkeiten an alten Rohrverbindungen durch Druckänderungen, Spülvorgänge oder thermische Belastung oder durch Schlamm, Rost und Ablagerungen im Rohrnetz, weist er den Auftraggeber vor Ausführung in Textform darauf hin und empfiehlt geeignete Maßnahmen (z. B. Spülung, Schlammabscheider, Austausch einzelner Leitungen). Entscheidet sich der Auftraggeber gegen die empfohlenen Maßnahmen, haftet der Auftragnehmer nicht für Mängel und Schäden, die auf den Zustand der Bestandsanlage zurückzuführen sind, es sei denn, sie beruhen auf einer fehlerhaften Ausführung der beauftragten Leistung durch den Auftragnehmer.
Für die hydraulische Funktion des Gesamtsystems einschließlich der nicht vom Auftragnehmer eingebauten Anlagenteile steht der Auftragnehmer nur ein, wenn ein hydraulischer Abgleich beauftragt wurde. Die Funktion der vom Auftragnehmer eingebauten Komponenten bleibt hiervon unberührt.
(3) Wartung
Für einen sicheren, effizienten und langlebigen Betrieb ist eine regelmäßige Wartung der Anlage durch einen Fachbetrieb nach Herstellervorgaben und den anerkannten Regeln der Technik erforderlich, in der Regel mindestens einmal jährlich.
(4) Keine Mängelansprüche bestehen, soweit ein Mangel darauf beruht, dass
- eine vom Hersteller oder vom Auftragnehmer vorgegebene Wartung unterblieben ist,
- die Anlage unsachgemäß bedient oder überlastet wurde,
- nicht autorisierte Dritte Eingriffe an der Anlage vorgenommen haben,
- Teile nach der Abnahme durch bestimmungsgemäßen Gebrauch natürlich verschlissen sind (z. B. Filter, Dichtungen, Opferanoden).
Mängel, die bereits bei Abnahme vorhanden waren, bleiben hiervon unberührt.
(5) Vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien
Für Mängel von Waren und Materialien, die der Auftraggeber selbst beschafft und bereitgestellt hat, übernimmt der Auftragnehmer keine Mängelhaftung. Die Haftung für den fachgerechten Einbau bleibt bestehen. Erkennbare Bedenken gegen bereitgestellte Materialien teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor dem Einbau mit.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers in Reinbek.
(3) Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, E-Mail) geschlossen werden, ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stachowiak & Tietge GmbH, Rosenweg 38, 21465 Reinbek, Telefon: 040 607 78 38 0, E-Mail: moin@test.sta-ti.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Bereits gelieferte, noch nicht eingebaute Waren holen wir auf unsere Kosten bei Ihnen ab. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausschluss und vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, bei denen Sie uns ausdrücklich aufgefordert haben, Sie aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen (z. B. Notdiensteinsatz). Dies gilt nicht für weitere Leistungen oder Waren, die Sie bei diesem Besuch zusätzlich beauftragen und die für die dringende Reparatur nicht unmittelbar erforderlich sind.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Stachowiak & Tietge GmbH, Rosenweg 38, 21465 Reinbek, E-Mail: moin@test.sta-ti.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________
Datum: ____________________
(*) Unzutreffendes streichen.